Nachfolgende Zeilen wurden durch den Katholikenrat an die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte mit der Bitte um Beteiligung versendet:
Sehr geehrte/r Pfarrgemeinderatsvorsitzende/r,
vor wenigen Tagen erreichte Sie ein Schreiben aus dem Bischöflichen Ordinariat mit Informationen zur Erarbeitung der neuen Räteordnungen.
Mit diesem Schreiben möchten wir, der Katholikenrat im Bistum Dresden-Meißen, als Ihre Räte-Vertretung in der bestehenden „AG Räteordnung“ zur Erarbeitung der pastoralen Räte Sie und Ihren Pfarrgemeinderat herzlich einladen, sich mit Ihren Erfahrungen, Anregungen oder auch Fragen in die Erarbeitung einer Neufassung der Räte-Ordnungen einzubringen.
Bitte geben Sie diese Einladung in Ihren Pfarrgemeinderat hinein, damit sich möglichst viele an der Neuformulierung der für unsere pastorale, pfarrliche Arbeit wichtigen Räte-Ordnungen beteiligen können.
Mit Blick auf die bestehende PGR-Ordnung möchten wir folgende Aspekte benennen, die zur Auseinandersetzung anregen können:
1. Grundsätzliches – Präambel
2. Aufgaben des Pfarrgemeinderates
a. Verantwortung für Liturgia, Martyria, Diakonia;
b. In der Pfarrei und für die Pfarrei, im Bistum, in der Gesellschaft vor Ort, in der Ökumene
3. Zusammenarbeit mit dem Pfarrer
4. Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates, Größe des Rates, Gewählte, berufene, geborene Mitglieder, Vertretung von Ortsgemeinden, kirchliche Orte u.a.
5. Arbeitsweise: Sitzungen, Leitung, Vorsitz, Beschlüsse, Beschlussfähigkeit, Ausschüsse, Beauftragungen Pfarrversammlung, Bericht / Informieren der Gemeinde
6. Verbindung zum Kirchenrat
7. Amtsdauer, Wiederwahl, Ausscheiden
8. Wahlordnung
9. Weiteres
Darüber hinaus wird deutlich, dass sich zukünftig die Aufgaben des bisherigen Pfarrgemeinderates in zwei Räteebenen aufteilen werden – eine Vertretung vor Ort als Gemeinderat (heute mancherorts als Seelsorgerat) und ein die bisherige Verantwortungs-gemeinschaft umfassender Pfarreirat.
Welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten liegen auf welcher Ebene? Wie wird die Zusammenarbeit geregelt?
Bitte beachten Sie, dass die verwendeten Bezeichnungen (Pfarreirat; Gemeinderat, Kirchortsrat, Kirchgemeinderat, Seelsorgerat u.a.) derzeit nur Arbeitstitel darstellen. Sie sind ebenfalls noch zu bedenken und zu beschließen.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf dem schriftlichen Wege entgegen. Wir erbitten Ihre Rückmeldungen in einer ersten Erhebung bis zum 30. Oktober 2017.
Bitte nutzen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, in Ihrer Rückmeldung die oben genannte Aufzählung als Gliederung. Dies ermöglicht der Arbeitsgruppe eine schnellere Auswertung durch die eindeutige Zuordnung der Vorschläge.
Über den Fortgang der Novellierung der Räteordnungen werden wir Sie auf unserer Homepage informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Antworten und Anregungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gottes Segen für Ihr Engagement in Ihrer Pfarrei!
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
Martina Breyer
Vorsitzende Katholikenrat
Beteiligungsmöglichkeit – Räteordnungen