Katholische Laien sprechen sich für Erhalt des Schutzkonzeptes für Frauen im Schwangerschaftskonflikt (§§ 218/219 StGB) aus
LEIPZIG / DRESDEN (24.01.2023). “Bringen Sie die christlichen Werte zum Lebensschutz aktiv in die Diskussion ein!” In einem Brief, der am Montag (23. Januar 2023) an christliche Bundestagsabgeordnete aus Sachsen und Ostthüringen verschickt wurde, hat sich der Katholikenrat des Bistums Dresden-Meißen für den Erhalt der Beratungslösung im Schwangerschaftskonflikt ausgesprochen und fordert die Politikerinnen und Politiker, sich ebenfalls dafür einzusetzen.
Anlass für die Initiative sind Signale aus der Regierungskoalition, die Paragraphen 218 und 219 (StGB), die das Schutzkonzept für Frauen im Schwangerschaftskonflikt regeln, abzuschaffen. “Das Prinzip der doppelten Anwaltschaft – für die Mutter und das ungeborene Kind – ist eine wichtige Errungenschaft”, erklärt Martina Breyer, die Vorsitzende des Katholikenrates. “Wir halten die bestehende Regelung für einen wichtigen gesellschaftlichen Konsens; einen Kompromiss, um den lange gerungen wurde und den es aus christlicher Perspektive zu erhalten gilt.”
Mit den Briefen will der Katholikenrat erreichen, dass das Thema im Bewusstsein der gewählten Volksvertreter und -vertreterinnen bleibt. Martina Breyer: “Uns erscheint es sinnvoll, zuerst mit denen ins Gespräch zu kommen, mit denen wir durch unseren Glauben verbunden sind. Gleichzeitig laden wir alle, denen das Thema auch am Herzen liegt, ein, sich ebenfalls an ihre Abgeordneten zu wenden.”
Der Wortlaut des Briefes wurde im Herbst von der Vollversammlung des Katholikenrates verabschiedet; verschickt wurde der Brief nun an insgesamt neun Bundestagsabgeordnete der demokratischen Parteien auf dem Gebiet des Bistums. Der Katholikenrat im Bistum Dresden-Meißen ist die demokratisch gewählte und anerkannte Vertretung des Kirchenvolkes und repräsentiert die katholischen Frauen und Männer aus den Pfarreien, Verbänden und Initiativen Sachsens und Ostthüringens.