Sehr geehrte Damen und Herren,
als Stimme der Laien begrüßt der Katholikenrat des Bistums Dresden-Meißen ausdrücklich das Vorhaben der geplanten Studie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen in den (Erz-) Bistümern Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz. Neben der Aufklärung gemeldeter Fälle sexualisierter Gewalt, sollen in der Studie vorrangig wesentliche Aspekte der Aufarbeitung behandelt werden, die den Schwerpunkt auf die Täter, die Betroffenen und die Gemeinden legen. Bei der detaillierten Ausarbeitung und Auftragsvergabe der Studie ist der Betroffenenbeirat darum nicht nur zu hören, sondern dessen Sichtweisen müssen konkret einfließen und sich auch im Ergebnis wiederfinden.
Der Ansatz der geplanten Studie mit den Faktoren „Verantwortung – Partizipation – Ermächtigung“ stellt das Thema Aufarbeitung damit auf breitere Füße und kann dazu beitragen, systemische Ursachen von Missbrauch innerhalb unserer (Erz-)Bistümer schonungslos aufzuzeigen und gleichzeitig Handlungsstrategien für gelingende Aufarbeitung anzubieten. Was an einigen Orten bereits begonnen hat, wird in die Studie einfließen können, um einerseits von den teils positiven Entwicklungen als Beispiel zu profitieren und andererseits nicht zu verschweigen, wo Aufarbeitung behindert worden ist. Letzteres kommt einem wiederholten seelischen Missbrauch der Betroffenen gleich – allein dies macht die Notwendigkeit einer kritischen und wissenschaftlichen Begleitung der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen deutlich.
Nach Fertigstellung der Studie erwarten wir, dass sich unser Bistum den Ergebnissen stellen und notwendige – vielleicht von den Studienmachern eingeforderte – Konsequenzen auch vollumfänglich tragen wird. Dies ist wohl der entscheidende Teil des Aufarbeitungsprozesses. Die selbstkritische Reflexion der Vergangenheit einerseits und die unseres heutigen Tuns andererseits, müssen in den Gremien aller Ebenen der kirchlichen Hierarchie Priorität haben. So reicht es beispielsweise nicht, ein Präventionskonzept vorzuweisen, sondern es muss dafür Sorge getragen werden, dass dies auch flächendeckend umgesetzt und von den Menschen in den Gemeinden und kirchlichen Orten verinnerlicht wird.
Eine umfassende Aufarbeitung die gleichermaßen von Betroffenen, Gemeinden und Bistumsleitung getragen wird, ist unerlässlich, wenn kirchliche Orte heute und in Zukunft Schutzräume für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene bieten wollen, in denen sie die zentrale Botschaft des Christentums, die eines liebenden Gottes, erfahren können.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand des Katholikenrates (Leipzig, 7. Mai 2024)